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Top- und Flop-Bundesländer der Energiewende

PV-Freiflächenanlagen und Windparks sollen die Energiewende stemmen. Doch noch stellen die Bundesländer ihnen nicht genügend Flächen zur Verfügung. Bei der Windenergie hat die Bundesregierung jedem Bundesland eigene Ausbauziele auferlegt. Ein neues Hintergrundpapier der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) zeigt, wie die Raumplanung in den Bundesländern in Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien funktioniert und wie weit die Bundesländer bei der Flächenausweisung für die Windenergie sowie beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik sind. Die Windenergie soll ab Mitte des Jahrzehnts um zehn Gigawatt pro Jahr ausgebaut werden, was einer Vervierfachung gegenüber dem Jahr 2022 und einer Verdopplung gegenüber dem Rekordjahr 2017 entspricht. Der Bund hat selbst keinen Einfluss darauf, wo Windräder gebaut werden dürfen. Die Raumplanung liegt entweder direkt im Kompetenzbereich der Bundesländer oder indirekt in den untergeordneten Planungsregionen und Kommunen.

Der Bund hat derweil Zielvorgaben geliefert, was die Flächen anbelangt: Bis 2027 müssen 1,4 Prozent und bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für den Bau neuer Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Klimaschützer und Regenerativexperten hätten sich hier das Zwei-Grad-Ziel in einem Rutsch spätestens 2027 von Regierungsseite gewünscht. Denn schließlich dauert die Umsetzung der Projekte dann auch noch mal richtig lange, wenn die Flächen festgelegt sind. Die Klimaziele warten aber nicht auf Deutschland.

Jedenfalls hat jedes Bundesland eine individuelle Zielmarke auferlegt bekommen. Schleswig-Holstein hat bereits zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt. In Summe steht aber bisher erst weniger als ein Prozent der Fläche Deutschlands (ca. 3.000 km²) für Windprojekte zur Verfügung. „Manche Bundesländer sind ihrem jeweiligen Ziel schon relativ nah. Um das Zwei-Prozent-Ziel des Bundes zu erreichen, brauchen wir aber bundesländerübergreifend noch mehr als doppelt so viele Flächen“, betont Robert Brandt, Geschäftsführer der AEE. Konkret sieht man, dass Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nur je 0,2 Prozent rechtswirksam ausgewiesene Flächen vorweisen können, obwohl diese Länder zum Teil sehr dünn besiedelt sind.

Die Bundesländer wiesen bis zum 31.12.2021 für Windenergieanlagen eine Fläche zwischen 290.795 ha (2.908 km²) und 327.008 ha aus. Im Vergleich zur Gesamtfläche Deutschlands entspricht dies einem Anteil von 0,81 % bis 0,91 %. Um das Zwischenziel des WindBG in Höhe von 1,4 % bis 2027 zu erreichen, ist daher noch eine Erhöhung der aktuell ausgewiesenen Fläche nötig.

AEE

Die Bundesländer wiesen bis zum 31.12.2021 für Windenergieanlagen eine Fläche zwischen 290.795 ha (2.908 km²) und 327.008 ha aus. Im Vergleich zur Gesamtfläche Deutschlands entspricht dies einem Anteil von 0,81 % bis 0,91 %. Um das Zwischenziel des WindBG in Höhe von 1,4 % bis 2027 zu erreichen, ist daher noch eine Erhöhung der aktuell ausgewiesenen Fläche nötig.

Auch die Solarenergie soll massiv ausgebaut werden. Ab Mitte des Jahrzehnts sollen 22 Gigawatt Leistung pro Jahr neu hinzukommen, was einer Verdreifachung gegenüber 2022 entspricht. Große Freiflächenanlagen sollen dabei eine wichtige Rolle spielen. Den größten Zubau im Jahr 2021 hat Bayern mit 761 Megawatt verzeichnen. Bezogen auf die Landesfläche ist in Brandenburg mit 94 Kilowatt pro Quadratkilometer die höchste Leistung an Solarenergie installiert. Solarparks müssen auf Konversionsflächen, wie etwa ehemaligen Militäranlagen oder Flugplätzen oder am Rand von Autobahnen und Schienenwegen errichtet werden. Seit Januar 2023 kommen ehemalige Moorflächen, die dauerhaft wiedervernässt werden sollen sowie Agri-PV und Floating-PV neu hinzu. Bei Agri-PV-Anlagen werden die Solarmodule auf hohen Ständern installiert, sodass darunter Pflanzen angebaut werden und teilweise sogar Landmaschinen darunter fahren können. Sie ermöglicht also eine Doppelnutzung zur Strom- und Nahrungsmittelproduktion. Unter Floating-PV versteht man Anlagen, die auf ungenutzten Gewässern schwimmen – wie zum Beispiel auf stillgelegten Kohlegruben. Die Bundesländer können darüber hinaus auch landwirtschaftliche Flächen, die wegen schlechter Bodenqualität oder ungünstiger klimatischer Bedingungen relativ geringe Erträge erwirtschaften, für den Bau von Solarkraftwerken freigeben. Von dieser Länderöffnungsklausel machen bisher Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Gebrauch.